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Event-Networking - b2match

Nutzungsbedingungen (Veranstalter)

Gelten zwischen B2MATCH und Event-(Mit)Veranstaltern ("Auftraggeber")

1. Präambel

Das folgende Dokument (diese "Nutzungsbedingungen" oder "Bedingungen") beschreibt die Bedingungen, unter denen B2MATCH jeder natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden "Sie" oder "Auftraggeber") Zugang zu seinen Diensten über die B2MATCH-Webseite und -Anwendungen (die "Webseite oder Plattform") bietet.

Sie erklären sich damit einverstanden, die nachstehenden Bedingungen einzuhalten und an diese gebunden zu sein, einschließlich der Politiken und Richtlinien auf die (über die angegebenen URLs) von diesen Bedingungen aus verwiesen wird.

Diese Bedingungen und das B2MATCH-Kaufangebot bilden zusammen einen verbindlichen schriftlichen Vertrag zwischen B2MATCH und dem Auftraggeber, der mit dem Datum der gegenseitigen Unterzeichnung des Angebots durch B2MATCH und den Auftraggeber in Kraft tritt (dieser "Vertrag"). B2MATCH kann diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, und zwar durch Veröffentlichung der geänderten Bedingungen auf der Domain oder den Subdomains, auf denen die vorherige Version der Bedingungen veröffentlicht wurde, oder durch Mitteilung dieser Änderungen über eine der schriftlichen Kontaktmethoden, die wir mit Ihnen eingerichtet haben.

B2MATCH-Kunden, die Event-Veranstalter sind, müssen die GDPR (General Data Protection Regulation) einhalten und sind dafür verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten korrekt und auf dem neuesten Stand sind. Der Auftraggeber hat das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Teilnehmerdaten zu überprüfen und die erhobenen Daten zu korrigieren, zu löschen oder zu berichtigen, auch wenn Anpassungen/Änderungen in Bezug auf ein Event erforderlich sind.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen gelten zwischen B2MATCH und dem Auftraggeber sowie allen mit dem Auftraggeber in Verbindung stehenden Mitveranstaltern für alle von B2MATCH angebotenen Leistungen, insbesondere für die Nutzung einer mobilen App, die über die App-Stores heruntergeladen und installiert werden kann. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen o. ä. des Auftraggebers sind unwirksam, auch wenn sie (ausschließliche) Geltung beanspruchen.

Der Auftraggeber erhält auf der Grundlage dieser Bedingungen und des von B2MATCH unterbreiteten Angebots das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die B2MATCH-Dienste auf der B2MATCH-Seite zu den in diesen AGB dargestellten Bedingungen zu nutzen. Das Recht ist zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenzt und örtlich an den Sitz des Auftraggebers gebunden.

2.2 B2MATCH verpflichtet sich zur Erbringung der folgenden Dienstleistung

Die B2MATCH-Plattform ist eine web- und app-basierte Eventmanagement-, Business-Networking- und Kommunikationsplattform. Die Plattform ermöglicht den Event-Veranstaltern die allgemeine Verwaltung ihrer Events und bietet Business-Networking-Funktionen für das Event und die Eventteilnehmer.

3. 3. Nutzung der Plattform

3.1 Zustandekommen des Vertrages

Sobald ein Auftraggeber das Angebot und die damit verbundenen Nutzungsbedingungen akzeptiert, erhält er Zugang zur B2MATCH Event Setup Applikation. Die Einrichtungsanwendung ermöglicht es dem Auftraggeber, Events zu erstellen und zu individualisieren.

3.2 Registrierung

Nach Abschluss eines Vertrages mit B2MATCH und der Datenverarbeitungsvereinbarung sowie nach Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen stellt B2MATCH dem Auftraggeber eine Auftraggeber-ID sowie ein Auftraggeber-Passwort (nachfolgend kurz "Zugangsdaten" genannt) zur Verfügung. Mit diesen Zugangsdaten kann der Auftraggeber auf die B2MATCH-Plattform zugreifen. Die Zugangsdaten dürfen nur im Rahmen dieses Vertrages genutzt werden, wobei der Auftraggeber die Zugangsdaten nur an Drittnutzer im gleichen Umfang weitergeben darf. B2MATCH ist jederzeit berechtigt, die Zugangsdaten aus Sicherheits- und / oder administrativen Gründen zu ändern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Die Daten sind vom Auftraggeber stets aktuell zu halten, um die Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zu erleichtern.

3.3 Setup und Dateneingabe

Mit der Ersteinrichtung stellt B2MATCH dem Auftraggeber die volle Kontrolle über seine Event-Webseite auf der B2MATCH-Plattform zur Verfügung. Alle weiteren Handlungen (z. B. Einrichtung und Anpassung einer Event-Webseite, Werbemaßnahmen, Teilnehmermanagement, Mailings, Erstellung von Zeitplänen, etc.) liegen in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber und seine Mitorganisatoren dürfen die Plattform nur zu rechtmäßigen Zwecken nutzen, insbesondere dürfen sie die Plattform oder die Webseite nicht für rechtswidrige Handlungen verwenden. Der Auftraggeber stellt B2MATCH diesbezüglich vollumfänglich schadlos. Auf Anfrage kann B2MATCH bei der Einrichtung von Event-Webseiten behilflich sein.

4. Urheberrecht, Nutzungsrecht

Die auf der Plattform zusammengefassten Daten sind als Datenbank im Sinne des § 40f des österreichischen UrhG zu qualifizieren. Die auf der Plattform laufende Software ist ein Computerprogramm im Sinne des § 40a UrhG. B2MATCH räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages das Recht ein, die Plattform gemäß § 1 dieser Bedingungen zu nutzen.

4.1 Inhalt der Webseiten

Die Webseite selbst, die Grafiken, Bilder, PDFs und sonstige Inhalte können sinngemäß durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sein. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung solcher Inhalte ist daher ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von B2MATCH oder des genannten alleinigen Inhabers des Urheberrechts, z. B. eines Event-Veranstalters, nicht gestattet.

4.2 Haftungsausschluß und Disclaimer

B2MATCH vermittelt den Zugang zur Plattform und bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, seine Inhalte auf der Plattform zu veröffentlichen. B2MATCH ist somit als Informationsdienstleister tätig, der Inhalte Dritter hostet und veröffentlicht. Aufgrund der Vielzahl dieser Inhalte ist B2MATCH weder verpflichtet noch dafür verantwortlich, die Inhalte auf ihren sachlichen oder rechtlichen Gehalt hin zu überprüfen. B2MATCH kann jederzeit auf diese Inhalte zugreifen und wird diese Inhalte vertraulich behandeln und nur dann an Dritte weitergeben (sofern sie nicht vom Auftraggeber selbst veröffentlicht werden), wenn dies durch Gesetze, gerichtliche oder behördliche Anordnungen oder mit Zustimmung des Auftraggebers gefordert wird.

Der Auftraggeber garantiert, dass seine auf der Plattform eingestellten Inhalte den geltenden Gesetzen entsprechen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften, anerkannte Grundsätze oder Rechte Dritter verstoßen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere keine Namens-, Marken- oder sonstigen Rechte Dritter zu verletzen und B2MATCH insoweit schad- und klaglos zu halten.

4.3 Sperrung und Löschung von Inhalten

Im Falle eines Verstoßes gegen die hier vereinbarten Bedingungen ist B2MATCH berechtigt, die Zugangsdaten und sonstigen Inhalte des Auftraggebers zu sperren oder zu löschen und den Vertrag mit dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

5. Änderung der Plattform

B2MATCH behält sich das Recht vor, den vereinbarten Umfang, Inhalt und die Funktionen der B2MATCH-Dienste zu modifizieren, um die Einhaltung der geltenden Gesetze sowie der technischen Anforderungen zu gewährleisten und die erbrachten Leistungen zu ändern oder zu überarbeiten.

B2MATCH aktualisiert die B2MATCH-Plattform regelmäßig und stellt dem Auftraggeber neuere Versionen zur Verfügung. Der Auftraggeber hat kein Recht, sich für die Nutzung einer älteren Version der Plattform zu entscheiden, sondern wird immer die aktuellste Version nutzen. Der Vertrag zwischen B2MATCH und dem Auftraggeber gilt daher für die Nutzung der jeweils neuesten Version der Plattform für die Dauer des Vertrages.

Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer Änderung der Plattform.

6. Verfügbarkeit des Dienstes

Der B2MATCH Plattform-Service wird an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung gestellt, ausgenommen sind unaufschiebbare Reparaturarbeiten sowie Einschränkungen, die sich aus der Verfügbarkeit des Netzes (der Cloud) oder aus den Betriebsbedingungen der Telekommunikationsanbieter ergeben. Während dieser Zeiten können die B2MATCH-Dienste (z. B. aufgrund von Wartungsarbeiten) nicht durchgehend verfügbar sein. Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, da ein solches Ereignis als höhere Gewalt anzusehen ist.

7. 7. Missbräuchliche Nutzung der Dienstleistung

Verstößt der Auftraggeber oder ein Mitveranstalter erheblich gegen die in diesem Abschnitt 3.2 genannten Bestimmungen dieser Bedingungen oder gegen gesetzliche Vorschriften, ist B2MATCH berechtigt, das Profil des Auftraggebers und/oder die Event-Webseiten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie rechtswidrige Daten und Informationen auf der Plattform zu löschen. In jedem Fall bleiben die Ansprüche von B2MATCH (insbesondere Zahlungsansprüche) gegen den Auftraggeber unberührt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen einen Missbrauch der B2MATCH-Dienste (insbesondere den Zugriff durch nicht autorisierte Personen) zu verhindern.

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und Zahlungsausfälle, die B2MATCH durch die missbräuchliche Nutzung der Plattform durch seine Mitarbeiter oder durch Dritte, die über die Zugangsdaten des Auftraggebers Zugang erhalten haben, entstehen.

8. Haftung

B2MATCH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Serviceverfügbarkeit der angeforderten oder übermittelten Daten und der Plattform. B2MATCH haftet weder für Ansprüche, die sich aus Verzögerungen bei der Nutzung ergeben, noch für Schäden, die durch Leistungsunterbrechungen aufgrund unabwendbarer Ereignisse und höherer Gewalt entstehen. Die Haftung von B2MATCH ist sowohl für grobe als auch für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf das Doppelte des Umsatzes des Auftraggebers im letzten Geschäftsjahr begrenzt. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass B2MATCH weder Partei noch Vermittler von Verträgen zwischen einem Auftraggeber und Nutzern (z. B. Eventteilnehmern) und/oder Daten ist, sondern dem Auftraggeber lediglich die notwendige Infrastruktur gegen ein vereinbartes Entgelt zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber nimmt ferner zur Kenntnis, dass B2MATCH in keiner Weise die Rolle eines Datenlieferanten für die Übermittlung von Daten, Willenserklärungen oder sonstigen Erklärungen an andere Nutzer übernimmt. B2MATCH greift nicht in die Kommunikation zwischen den Nutzern der Plattform ein.

Ein Schadensersatzanspruch ist auf den im Angebot genannten Betrag beschränkt. B2MATCH haftet nur dann für Schäden, die aus einer Datenverarbeitung resultieren, wenn B2MATCH die sich aus der DSGVO ergebenden und insbesondere Auftragsverarbeitern auferlegten Pflichten nicht erfüllt hat; oder gegen rechtmäßige Anweisungen des Auftraggebers verstoßen hat; oder gegen rechtmäßig erteilte Weisungen des Auftraggebers gehandelt hat. Sonstige Haftungsansprüche bleiben unberührt, B2MATCH haftet jedoch bis zu einem im Angebot genannten Betrag.

9. Gewährleistung

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es nicht möglich ist, die Plattform so zu entwickeln, dass sie frei von jeglichen Fehlern ist. B2MATCH gewährleistet die Eignung der Webseite, wie sie zur Nutzung gemäß den Bedingungen dieses Vertrages und der Programmbeschreibung im Angebot zur Verfügung gestellt wird.

Bei erheblichen Abweichungen von der Programmbeschreibung ist B2MATCH verpflichtet, diese zu beseitigen. Gelingt es B2MATCH nicht, die Abweichungen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen oder so zu vermeiden, dass eine vertragsgemäße Nutzung möglich ist, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Minderung der Leistungsentgelte um maximal 20 % zu verlangen oder den Vertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat zu kündigen. Für den Fall, dass die Plattform nach Vertragsabschluss vollständig funktionsunfähig wird, ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von 14 Tagen die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen zu verlangen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, B2MATCH nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Programmbeschreibung zur Verfügung zu stellen und an der Begrenzung von Fehlern mitzuwirken. Die Fehler müssen reproduzierbar sein.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Plattform entstehen. Ergibt eine Fehlerfeststellung, dass die Ursache eines Fehlers in der Sphäre oder im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt, ist B2MATCH berechtigt, dem Auftraggeber die entsprechenden und angemessenen Kosten zu den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung zu stellen.

Sicherheitsinformationen, insbesondere über Reparaturzeiten, Verfügbarkeit, Maßnahmen gegen Datenverlust, Sicherheitsmaßnahmen und die Speicherung von Sicherheitsmaßnahmen, Firewalls, Maßnahmen gegen Spam, Trojaner, Phishing und Mailbombing können auf Anfrage des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden.

10. Öffentlichkeitsarbeit

B2MATCH behält sich das Recht vor, Auftraggeber in Veröffentlichungen, Werbespots und Anzeigen zu Referenzzwecken zu erwähnen. Dies gilt u. a. für den Druck sowie die Verwendung auf Webseiten oder Präsentationen und die Verwendung des Namens oder der Identifikationsdaten des Auftraggebers in E-Mails oder anderen Dokumenten.

11. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss für die Dauer von 3 (drei) Monaten nach dem Veranstaltungstermin, sofern im Angebot an den Auftraggeber nichts anderes bestimmt ist. B2MATCH behält sich das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrages sowie zur Sperrung/Löschung der Daten aus wichtigem Grund vor, z. B. wenn:

  • der Auftraggeber seinen Betrieb einstellt und/oder über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder
  • der Auftraggeber länger als 60 Tage mit der Zahlung der Servicegebühren im Rückstand ist.

B2MATCH behält sich das Recht vor, die von der Sperrung oder Löschung eines Auftraggeberzugangs unmittelbar oder mittelbar betroffenen Nutzer bis zu zwei Wochen vor der tatsächlichen Sperrung oder Löschung über die Sperrung oder Löschung eines Auftraggeberzugangs zu informieren.

Jede Art der Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Eine E-Mail an die im Vertrag oder in der Kommunikation mit dem Auftraggeber angegebene Adresse ist ausreichend.

12. Auswirkungen der Kündigung

Die B2MATCH Event-Webseiten bleiben für den Auftraggeber (und die Teilnehmer) noch 24 Monate nach dem Event online verfügbar. Bevor eine B2MATCH Event-Webseite von der Seite entfernt wird, werden die Hauptveranstalter 4 Wochen vor der Entfernung informiert. Event-Veranstalter können beantragen, eine B2Match-Event-Webseite länger als 24 Monate online zu halten. In solchen Fällen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Bei jedem Vertragsende werden die Registrierungsdaten des Auftraggebers von B2MATCH deaktiviert. B2MATCH ist nicht verpflichtet, Daten des Auftraggebers oder seiner Auftragnehmer länger als 24 Monate nach Beendigung des Vertrages aufzubewahren, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder B2MATCH hält diese Daten aufgrund vertraglicher Verpflichtungen vor.

13. Gebühren und Vergütung

Für die von B2MATCH auf der Grundlage dieses Vertrages erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber die im Angebot aufgeführten bzw. die unter www.b2match.com/pricing veröffentlichten Leistungsentgelte, sofern diese nicht mit dem Angebot übermittelt wurden.

Benötigt ein Auftraggeber Support (Helpdesk), der mehr als sein vorbestelltes Helpdesk-Paket beträgt, wird der Auftraggeber auf das nächstgeeignete Helpdesk-Paket hochgestuft.

14. Rechnung

Rechnungen werden ausschließlich in elektronischer Form ausgestellt. Der Rechnungsbetrag und etwaige sonstige Entgelte sind ohne jeden Abzug auf das angegebene Bankkonto zu überweisen und innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Rechnungsdatum fällig.

15. Zahlung

Werden für die Eventgebühren Zahlungsfunktionen für Teilnehmer mit Online-Kreditkartenzahlungen benötigt, muss der Auftraggeber ein Konto bei einem von B2MATCH zugelassenen Drittanbieter (z. B. Stripe, Paypal) für solche Kreditdienste einrichten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Konnektivität des Händlerkontos (einschließlich Autorisierung, Abrechnung und Rückerstattung) zu testen, bevor er Kreditkartenzahlungen auf der Veranstaltung abwickelt, und alle Gebühren und Ausgaben, die auf dem Händlerkonto anfallen, zu überprüfen.

Jegliche Rückerstattungen oder Gutschriften müssen unabhängig voneinander zwischen dem Auftraggeber und den Anmeldern des Auftraggebers vereinbart werden.

B2Match haftet nicht für Schäden oder Zahlungsverluste, die durch solche Drittanbieter-Zahlungsdienste entstehen, die von einer B2MATCH-Seite aus verlinkt sind.

16. Spezielle Anpassungen und Sonderanfertigungen

Auftraggeberspezifische Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen, die nicht im Vertrag erwähnt sind, sind kostenpflichtig. Die Gebühren für spezielle Änderungen werden im Voraus ausgehandelt.

17. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, die der Empfänger seinen eigenen vertraulichen Informationen zukommen lässt, auf keinen Fall jedoch mit weniger als der angemessenen Sorgfalt und vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht zu verwenden, zu verbreiten oder in irgendeiner Weise offenzulegen, außer in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags erforderlich ist, und für jeden anderen Zweck, den die Offenlegung im Folgenden genehmigen kann.

Der Empfänger kann vertrauliche Informationen gemäß den Anforderungen einer Regierungsbehörde oder aufgrund von Gesetzen offenlegen, vorausgesetzt, dass er die Offenlegung in angemessener Weise im Voraus ankündigt, um die Anforderung der Offenlegung anzufechten, es sei denn, er ist durch die Regierungsbehörde oder aufgrund von Gesetzen daran gehindert, diese Ankündigung zu machen.

18. Datenschutz und Dateneigentum

B2MATCH wird die Daten so sicher wie möglich übertragen und behandeln. Der Auftraggeber räumt B2MATCH ein beschränktes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Kundendaten (einschließlich Urheber-, Marken-, Patent-, Publizitäts- oder sonstiger Rechte) und zur Weitergabe von Kundendaten an dritte Dienstleister ein, damit B2MATCH seine Dienste betreiben kann. Der Auftraggeber räumt B2MATCH außerdem die Erlaubnis ein, Kundenbilder, die auf der Webseite veröffentlicht werden, zu Werbezwecken und zur Förderung von B2MATCH zu verwenden, insbesondere für Marketing-, Schulungs- oder Investitionsmaterialien.

Der Auftraggeber behält alle Rechte an den Kundendaten, die er B2MATCH über die Plattform zur Verfügung stellt oder die B2MATCH im Auftrag des Auftraggebers von Dritten erhebt. Solche Kundendaten werden von B2MATCH nur in dem Maße verwendet, wie es für die Erbringung der hierin vorgesehenen Dienstleistungen erforderlich ist, und in Übereinstimmung mit der B2MATCH-Datenschutzrichtlinie (www. b2match.com/privacy-policy) und allen anwendbaren Datenschutzgesetzen und -vorschriften (einschließlich der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sobald diese am 25. Mai 2018 in Kraft tritt) (zusammenfassend "Datenschutzrichtlinie und -vorschriften"). Sowohl B2MATCH als auch der Auftraggeber halten sich in allen wesentlichen Punkten an die Datenschutzrichtlinien und -vorschriften und gewähren dem jeweils anderen die Hilfe und Zusammenarbeit, die für die Einhaltung dieser Richtlinien und Vorschriften angemessenerweise erforderlich ist oder von ihm verlangt wird.

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts erkennt der Auftraggeber an und erklärt sich damit einverstanden, dass B2MATCH alle in die Dienste eingegebenen oder von diesen gesammelten Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Diensten und Kundendaten, auf historischer, zusammengefasster und anonymer Basis (zusammenfassend "zusammengefasste Daten") in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und der B2MATCH-Datenschutzrichtlinie für die Erbringung der Dienste und für kommerzielle Zwecke verwenden darf, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Vertrieb und die Bereitstellung der zusammengefassten Daten für andere B2MATCH-Kunden und für die Erstellung und den Vertrieb von Benchmarking-, Forschungs- und/oder Analysematerial. Die zusammengefassten Daten dürfen den Kunden nicht als Quelle bestimmter Daten, Muster oder Erkenntnisse identifizieren und dürfen keine persönlich identifizierbaren Informationen über einzelne Nutzer des Dienstes enthalten. B2MATCH ergreift angemessene Sicherheitsmaßnahmen für alle gesammelten Daten in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung. B2MATCH ist der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an diesen zusammengefassten Daten und kann diese ungeachtet gegenteiliger Angaben weltweit und unentgeltlich für seine Geschäftszwecke nutzen und offenlegen, insbesondere für die Bekanntmachung der Nutzung der Dienste, die Bereitstellung von Informationen über allgemeine Branchentrends und die Bereitstellung von Benchmarking-Daten für B2MATCH-Kunden.

Ohne Ihre Zustimmung wird B2MATCH die auf der Webseite gesammelten personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben (es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt auf behördliche Anfrage oder dient der Bereitstellung von Dienstleistungen). Auf schriftlichen Antrag des Auftraggebers, der innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Ablaufs oder der Beendigung dieses Vertrages gestellt wird, stellt B2MATCH dem Auftraggeber gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren eine Datei mit den Kundendaten im jeweils aktuellen Format zum Download zur Verfügung, sofern der Auftraggeber nicht gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt. Nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist ist B2MATCH nicht mehr verpflichtet, Kundendaten aufzubewahren oder zur Verfügung zu stellen, und wird danach, sofern nicht gesetzlich verboten, alle in seinen Produktionssystemen aufbewahrten Kundendaten löschen, wobei B2MATCH berechtigt ist, Offline-Kopien von Kundendaten auf Sicherungsmedien zu Archivierungszwecken für einen angemessenen Zeitraum nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages aufzubewahren.

B2MATCH darf die Benutzer laufend über themenbezogene anstehende Matchmaking-Events informieren. Benutzer haben das Recht, den Erhalt solcher Updates jederzeit abzulehnen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag erkennt der Auftraggeber an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung der B2MATCH-Dienste zur Übermittlung, Verarbeitung oder Speicherung sensibler personenbezogener Daten (wie unten definiert) für die Nutzung der Dienste nicht erforderlich ist und der Auftraggeber daher allein für eine solche Nutzung der Dienste durch ihn selbst oder seine Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer verantwortlich ist und B2MATCH hierfür kein Risiko und keine Haftung trägt.

"Sensible personenbezogene Daten" sind definiert als:

  • die Rasse oder die ethnische Herkunft der betroffenen Person;
  • seine/ihre politischen Ansichten;
  • seine/ihre religiösen Überzeugungen oder andere Überzeugungen ähnlicher Art;
  • ob er/sie Mitglied einer politischen Partei ist;
  • seine/ihre körperliche oder geistige Gesundheit oder Verfassung (mit Ausnahme von Lebensmittelallergien oder medizinischen Kontaktinformationen);
  • sein/ihr Sexualleben;
  • jedes Verfahren wegen einer von ihm/ihr begangenen oder ihm/ihr zur Last gelegten Straftat, die Erledigung eines solchen Verfahrens oder die Verurteilung durch ein Gericht in einem solchen Verfahren;
  • biometrische Daten;
  • und finanzielle Kontoinformationen (mit Ausnahme von Zahlungskarteninformationen, die sicher über das B2MATCH Online-Zahlungsmodul eingegeben werden).

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit der österreichischen Gerichte mit Sitz in Wien, Österreich. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf nicht auf diesen Vertrag anwendbar sind.